Montag, 21. August 2006
AOK-Schelte zensiert !
don.krawallo, 13:57h
spaeter veroeffentlicht
am 21.8.06 um 10,42 Uhr in TSF - Gesundheitsreform - halbe Beiträge...gepostet als Antwort auf den Beitrag von wombe:
##############################
Hallo Wombe,
Sie vergessen dabei aber, daß bei den gesetzlichen Krankenkassen die Kinder der Versicherten kostenlos mitversichert sind, während bei den Privaten die Kinder separat Beiträge kosten.
Bei den gesetzlichen Kassen ist also das Solidar-Prinzip maßgebend, hier zahlen alle erwachsenen Versicherten für alle Kinder mit innerhalb eines höheren Grundbeitrages, während bei den Privaten die Beiträge nur auf die Beitragszahler direkt zugeschnitten, resp. kalkuliert sind. Für Kinder sind dort eingene Beitragssätze kalkuliert, die von den Eltern der Kinder mitbezahlt werden müssen. Eltern stellen sich also bei den Privaten schlechter.
Aber Sie haben insofern recht, als daß ich auch nicht bei der AOK versichert sein möchte: Während mir als gesetzlich versicherten und querschnittsgelähmten Patienten von der DAK notwendige technische Zubehöre wie ein Hubsitz (30cm Höhenverstellung zur Erreichbarkeit von Schränken im selbstständig geführten Haushalt etc.) für meinen Rollstuhl anstandslos -weil die persönliche Selbstständigkeit erhaltend- bewilligt und bezahlt wurde, ist einer genau wie ich in selber Situation befindlicher Rollstuhlfahrerin von ihrer AOK dieses Hilfsmittel verweigert worden. "Dafür sei die AOK nicht da, um Patienten den Besuch von Imbissständen mit Stehtischen zu ermöglichen" - war sinngemäß die Begründung der Ablehnung.
Wohlgemerkt, beide Fälle sind gleich gelagert, beide Behinderte führ(t)en selbstständig ihren Haushalt, nachdem in beiden Fällen die Kinder aus dem Haus sind und die Rollstuhlfahrer/in darauf angewiesen sind, alleine z.B. Wäscheschränke, Geschirrschränke, Lebensmittelregale etc. in Wohnung, resp. auch beim Einkauf im Supermarkt die hohen Regale erreichen zu können.
Zu diesem Thema kann übrigens gerne im Forum Don Kamille de. weiterdiskutiert werden.(Thema Mensch und Behinderung - Betroffene berichten) Einfach googeln.
Für Werbeaktionen und versichertenfremde Aktionen wie Kochkurse, Rückenschulen, Volksradfahrveranstaltungen, Marathonläufe als Event haben die AOK's Geld übrig, nicht aber für den gesetzlich im SGB vorgeschriebenen weitestgehenden Erhalt der Selbstständigkeit und Mobilität behinderter Versicherter! Mal nebenbei abgesehen von den Protzbauten, die die AOK's zu ihrer `Verwaltung´ brauchen...:mad:
####################
Bezogener Beitrag von wombe:
[URL]http://forum.tagesschau.de/showthread.php?p=538175#post538175[/URL]
##############################
Hallo Wombe,
Sie vergessen dabei aber, daß bei den gesetzlichen Krankenkassen die Kinder der Versicherten kostenlos mitversichert sind, während bei den Privaten die Kinder separat Beiträge kosten.
Bei den gesetzlichen Kassen ist also das Solidar-Prinzip maßgebend, hier zahlen alle erwachsenen Versicherten für alle Kinder mit innerhalb eines höheren Grundbeitrages, während bei den Privaten die Beiträge nur auf die Beitragszahler direkt zugeschnitten, resp. kalkuliert sind. Für Kinder sind dort eingene Beitragssätze kalkuliert, die von den Eltern der Kinder mitbezahlt werden müssen. Eltern stellen sich also bei den Privaten schlechter.
Aber Sie haben insofern recht, als daß ich auch nicht bei der AOK versichert sein möchte: Während mir als gesetzlich versicherten und querschnittsgelähmten Patienten von der DAK notwendige technische Zubehöre wie ein Hubsitz (30cm Höhenverstellung zur Erreichbarkeit von Schränken im selbstständig geführten Haushalt etc.) für meinen Rollstuhl anstandslos -weil die persönliche Selbstständigkeit erhaltend- bewilligt und bezahlt wurde, ist einer genau wie ich in selber Situation befindlicher Rollstuhlfahrerin von ihrer AOK dieses Hilfsmittel verweigert worden. "Dafür sei die AOK nicht da, um Patienten den Besuch von Imbissständen mit Stehtischen zu ermöglichen" - war sinngemäß die Begründung der Ablehnung.
Wohlgemerkt, beide Fälle sind gleich gelagert, beide Behinderte führ(t)en selbstständig ihren Haushalt, nachdem in beiden Fällen die Kinder aus dem Haus sind und die Rollstuhlfahrer/in darauf angewiesen sind, alleine z.B. Wäscheschränke, Geschirrschränke, Lebensmittelregale etc. in Wohnung, resp. auch beim Einkauf im Supermarkt die hohen Regale erreichen zu können.
Zu diesem Thema kann übrigens gerne im Forum Don Kamille de. weiterdiskutiert werden.(Thema Mensch und Behinderung - Betroffene berichten) Einfach googeln.
Für Werbeaktionen und versichertenfremde Aktionen wie Kochkurse, Rückenschulen, Volksradfahrveranstaltungen, Marathonläufe als Event haben die AOK's Geld übrig, nicht aber für den gesetzlich im SGB vorgeschriebenen weitestgehenden Erhalt der Selbstständigkeit und Mobilität behinderter Versicherter! Mal nebenbei abgesehen von den Protzbauten, die die AOK's zu ihrer `Verwaltung´ brauchen...:mad:
####################
Bezogener Beitrag von wombe:
[URL]http://forum.tagesschau.de/showthread.php?p=538175#post538175[/URL]
... comment