Donnerstag, 17. November 2022
Verhaften wir die üblichen Verdächtigen.

"Die Staatsanwaltschaft hatte erklärt, dass die Angeklagten die Rakete nicht selbst abgefeuert hätten. Sie hätten jedoch zusammengearbeitet, um sie an den Startplatz zu bekommen."

Ich mag Obiges gar nicht bezweifeln, angesichts anonymer Zeugen unter Mitwirkung des ukrainischen Geheimdienstes ist dieser Schluss natürlich völlig unanfechtbar. Aber das Urteil "lebenslänglich" für die einfache militärische Berufsausübung, ohne Vorsatz, selbst ohne Einfluss auf das Ziel, passt eher in eine Diktatur ohne Gewaltenteilung.

Die ukrainische Luftabwehr hat ja gerade erst wieder gezeigt, was sie so kann, und ihre Vertreter dürfen in Polen jetzt auch mituntersuchen - vermutlich der Beginn der nächsten wunderbaren Freundschaft...
MH17-Abschuss: Drei von vier Angeklagten wegen Mordes verurteilt
21;03

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Die ukrainische Luftabwehr?

Die ukrainische Luftabwehr hat ja gerade erst wieder gezeigt, was sie so kann ...

Stimmt, gerade erst wieder mit dem Raketeneinschlag in Polen.

Und Entschuldigung, aber vielleicht hatte, wenn man den zeitlichen Ablauf der verschiedenen Pressemitteilungen betrachtet, der Kiewer Komiker einfach nur das falsche Skript?
Andernfalls müsste man glauben, dass seine Behauptungen in der ach so freien - ukrainische Presse (weiß Gott, ohne Anspruch auf Vollständigkeit), ganz gezielte Propaganda für einen 3. Weltkrieg sind.

Schade, dass (leider nicht nur) unser Außenministerium gerade eine völlig kompetenzfreie Zone ist.

Und! schade:
Unsere Außen-Minnie-Maus schert mittlerweile Assange einen Dreck - passt halt gerade nicht ins Propaganda-Bild.

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Gilt Ihnen der Abschuss eines zivilen Flugzeugs durch durch informelle Paramilitärs in Zusammenarbeit mit ausländischen Militärs eines verfeindeten Staates als "einfache militärische Berufsausübung"?

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Wie Sie im obigen Zitat aus dem TS-Artikel lesen können, wurden die Angeklagten eben nicht für den Abschuss verurteilt, sondern dafür, eine Luftabwehrrakete aufgestellt zu haben. Dann wird noch Vorsatz vorausgesetzt für eine Tat, auf die sie keinen Einfluss hatten, weil sie die Rakete selbst ja gar nicht abgefeuert haben. Selbst, wenn man davon ausgeht, dass die behaupteten Fakten stimmen (was ziemlich zweifelhaft ist), ist dieses Urteil schon in sich völlig unstimmig und ein einziger Skandal.

Aber es geht ja um Russen oder russischstämmige Ukrainer. Da darf man das...

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Es fragt sich aber schon, ob russischsprachige Ukrainer einfach in Selbstjustiz Luftabwehraketen aufstellen dürfen, mit dem Ziel, damit Objekte ihrer Wahl (oder der Wahl ihrer Befehlsgeber) abzuschießen. Und noch mehr fragt sich, wieso Russen (bzw. russische Militärangehörige - das Skandalöse ist doch nicht deren Nationalität, sondern deren militärischer Status!) da eigentlich auf fremdem Staatsgebiet mit Militärgerät hantieren - und dann fällt plötzlich ein Flugzeug vom Himmel.

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Vor dem Gesetz sind alle gleich ...
sollte man meinen, aber dann kann man den Text auch umbauen:

Es fragt sich aber schon, ob russischsprachige Ukrainer englischsprachige Amerikaner einfach in Selbstjustiz (indem man sich gleichzeitig als Ermittler, Ankläger, Richter und Henker geriert) Luftabwehraketen Drohnen aufstellen auf anderen Kontinenten einsetzen dürfen darf, mit dem Ziel, damit Objekte ihrer Wahl (oder der Wahl ihrer Befehlsgeber) abzuschießen. Und noch mehr fragt sich, wieso Russen Amerikaner (bzw. russische amerikanische Militärangehörige - das Skandalöse ist doch nicht deren Nationalität, sondern deren militärischer Status!) da eigentlich auf fremdem Staatsgebiet mit Militärgerät hantieren - und dann fällt plötzlich ein Flugzeug eine Drohne vom Himmel ...

Im Jemen.
In Somalia.
In Pakistan.
In Lybien.
In Mali.
In Mexiko ... ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Und ich kann mich auch nicht erinnern, dass diesen Ländern (einschll. Afghanistan) vorher offiziell der Krieg erklärt worden wäre.

Aber ich gehe (auch) davon aus, dass es von den letztlich Ausführenden, den Knopfdrückern, keine Absicht war Zivilisten zu töten.

https://www.tagesschau.de/ausland/niederlande-mh17-urteil-101.html

"Die Richter sahen es als erwiesen an, dass drei der vier Angeklagten für den Einsatz des BUK-Raketensystems eine Mitverantwortung tragen, auch wenn sie nicht selbst auf den Knopf gedrückt hätten. Und wahrscheinlich, so der Vorsitzende Richter Hendrik Steenhuis, sollte auch nicht gezielt Flug MH17, sondern ein Militärflugzeug getroffen werden."

Ich seh' das Urteil positiv - als ein in Europa richtungsweisendes Urteil auf dessen Basis man endlich auch die Drohnen-Morde des Werte-Westens ("Gemeint ist in diesem Zusammenhang die gezielte Tötung eines Menschen auf Grundlage einer Entscheidung von Geheimdiensten, Pentagon und Weißem Haus.") gerichtlich aufarbeiten und auch diejenigen belangen könnte, die die Drohnen nicht selbst gesteuert und "auf den Knopf gedrückt" haben, sondern nur durch den Einsatz des Systems eine Mitverantwortung tragen, zumal die "außergerichtlichen Hinrichtungen" samt ihrer Kollateralschäden und pothum zu Feinden erklärten Zivilisten sogar gegen deutsches Recht verstoßen.
Freilich, ein entsprechendes Urteil kann noch eine Weile dauern, aber in Geduld bin ich durchaus geübt. Mord verjährt nach deutschem Recht nicht und Totschlag erst nach 20 Jahren.
Insofern bleibt hier der Gerechtigkeit noch genügend Zeit, Zeit in der sich die gegenwärtig Verantwortlichen hier noch mit ihrem Kopf in irgendeinem Anus in Übersee verkriechen können. Ob das dauerhaft hilft, das werden wir erst in Zukunft sehen. Ich (für meinen Teil) bin jedenfalls schon ganz neugierig.

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Selbstverständlich sind auch die Drohnenangriffe der amerikanischen Armee Verbrechen, auch im juristischen Sinn. (Wobei auch die Rolle Deutschlands zu bedenken ist, die den Standort Ramstein dazu zur Verfügung stellt.) Da hat die russische Armee (auch wenn sie es im Moment grad besonders wüst treibt) jetzt kein Monopol drauf. Hoffen wir also auf noch viele solcher Urteile wie dieses.

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