Sonntag, 20. November 2022
@22:12 Uhr von KowaIski

Die Firmen müssen sich an den Datenschutz halten. Das ist geltendes Recht.

Tatsächlich gibt es seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983 das "Recht auf informationelle Selbstbestimmung". Zudem gibt es z.B. das Recht, jede Zahlung Bar zu tätigen; ein Recht aus Zeiten der Bundesbank, das zu "geltendem" europäischem Recht wurde.

Was es jedoch nicht mehr gibt, ist die Neigung von Regierungen und Gerichten, sich auch an "geltendes Recht" zu halten. Es wurde - spätestens seit Corona - durch ein "herrschendes Recht" ersetzt - durch das Recht der Herrschenden.
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