Donnerstag, 30. November 2006
Hoyzer
Hoyzer ein tabu auf FTS?
Die berechtigte Empörung über Hoyzer-Verfahren gereicht der "Klasse(n)"justiz wahrlich nicht zu Ruhm & Ehre.

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Montag, 27. November 2006
Rechtes Forum Tagesschau, oder doch ausgewogen?
Suche: USER! Zeige Ergebnis 976 bis 1000 von 1000
1000 Beiträge seit:
22.03.2006, 14:01 titanic
05.08.2006, 14:44 matt8
29.09.2006, 15:43 Tacfarinas
16.10.2006, 13:58 N.Ero

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Donnerstag, 16. November 2006
Geschlossen "Verbrechen, die in Den Haag geahndet werden"
forum.tagesschau.de > Ausland > Nach den Kongresswahlen > "Verbrechen, die in Den Haag geahndet werden"
Das der USER th_thuerer am 14.11.2006, 10:12 den USER
yoram hadad welcher am 12.11.2006, 23:05 tönte "bin Israeli und Jude und fuehle mich den Werten der westlichen Staatengemeinschaft nicht verbunden" antwortete, war wohl doch zuviel für die Zensoren vom Zentralrat und schon gibt es keine "Verbrechen, die in Den Haag geahndet werden" mehr.

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Samstag, 23. September 2006
Count-down!
http://forum.tagesschau.de/showpost.php?p=550187&postcount=1
Diesen Beitrag versuchte ich als eigenes Thema im Iran-Forum zu bringen. Trotz mehrfacher Versuche wurde er nicht geschaltet. Als ich ihn in einem befindlichen Thema im Iran-Forum unterbringen wollte, lief es wie geschmiert.

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Montag, 18. September 2006
"Zinny's" Hauptproblem !
Immer wieder tauchte bei meinem "Kumpel Zinny" ein Problem auf, das ihn sogar noch bei seinem "Abgang vom TSF" beschäftigte. Er war wohl der einzige, der mit seinem echten Namen auftrat (bewiesen ist das nicht), aber seine Homepage zusammen mit seiner Lebensgefährtin Jutta (www.jukla.de steht für Jutta und Klaus) zeigt ihn ja auf einem kleinen Bildchen hinter seiner Jutta. Jutta hatte sich bekanntlich bei der PDS angagiert und er ist natürlich auch "befallen". Er machte ja ab da auch mächtig Reklame für diese Partei. Aber zurück zu "Zinny's" Hauptanliegen:

Sollten die "Nick's" durch den Echtnamen ersetzt werden ?

Zudem würde mich interessieren, ob er sich ein anderes Forum ausgesucht hat, und wenn ja, welches ?

mfg

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Donnerstag, 10. August 2006
Unser gutes Recht
Hallo liebe Leute,

ich möchte an dieser Stelle einmal zusammenfassen, auf welch spannenden Pfad einen die juristische Betrachtung unseres "kleinen Problemchens" so führt. Natürlich sei angemerkt: Ich bin kein Jurist und so fehlbar wie jeder andere paranoide Androide.
Legen wir es einfach mal drauf an.

Ausgegangen bin ich von einer vom Netzwerk-Recherche zitierten Textstelle eines Rundfunkurteils (auch hier zu finden). Ich zitiere den Originaltext des sog. 3. Rundfunkurteils oder FRAG-Urteils vom 16. Juni 1981:

Zitat: _______________________________________

Die Rundfunkfreiheit dient der gleichen Aufgabe wie alle Garantien des Art. 5 Abs. 1 GG: der Gewährleistung freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung, dies in einem umfassenden, nicht auf bloße Berichterstattung oder die Vermittlung politischer Meinungen beschränkten, sondern jede Vermittlung von Information und Meinung umfassenden Sinne (...). Freie Meinungsbildung vollzieht sich in einem Prozeß der Kommunikation. Sie setzt auf der einen Seite die Freiheit voraus, Meinungen zu äußern und zu verbreiten, auf der anderen Seite die Freiheit, geäußerte Meinungen zur Kenntnis zu nehmen, sich zu informieren. Indem Art. 5 Abs. 1 GG Meinungsäußerungs-, Meinungsverbreitungs- und Informationsfreiheit als Menschenrechte gewährleistet, sucht er zugleich diesen Prozeß verfassungsrechtlich zu schützen. Er begründet insoweit subjektive Rechte; im Zusammenhang damit normiert er die Meinungsfreiheit als objektives Prinzip der Gesamtrechtsordnung, wobei subjektiv- und objektivrechtliche Elemente einander bedingen und stützen (...). (101)

http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv057295.html
___________________________________ Zitat Ende


Natürlich hatte meinereiner keine Ahnung, was ein "subjektives Recht" ist:

Zitat: _______________________________________

Leistungsrechte oder Abwehrrechte des Bürgers gegenüber staatlichen Institutionen werden als subjektive öffentliche Rechte bezeichnet. Sie begründen eine konkrete Rechtsposition des Bürgers. Das subjektiv-öffentliche Recht schließt die Befugnis ein, vor Gericht um dieses Recht zu streiten. Der Staat, also der Bund, das Land, die Kommune, die Hochschule und so weiter können vor die Schranken eines Gerichts zitiert werden. Das ist vielleicht sogar seine praktische Hauptbedeutung. Wer sich auf ein subjektiv-öffentliches Recht berufen kann, der ist nicht mehr alleine der Allmacht der staatlichen Einrichtungen ausgesetzt, denn ihm öffnen sich die Pforten zum Gericht, zum Rechtsschutz.

http://www2.hs-fulda.de/fb/sw/projekte/curs/r1bibliothek/bibliothek/texte/05oeffrecht/verwrecht/subjektivrecht.htm
___________________________________ Zitat Ende


Deutlicher kann es also kaum sein:
Das BVerfG unterstellt die "dienende Rundfunkfreiheit" der allgemeinen Meinungsfreiheit und räumt jedem Bürger den Klageweg ein, sofern sie nicht in deren Sinne erfüllt wird.
Aber es kommt noch "schöner":

Zitat: _______________________________________

Freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung durch den Rundfunk verlangt zunächst die Freiheit des Rundfunks von staatlicher Beherrschung und Einflußnahme. Insoweit hat die Rundfunkfreiheit, wie die klassischen Freiheitsrechte, abwehrende Bedeutung. Doch ist damit das, was zu gewährleisten ist, noch nicht sichergestellt. Denn bloße Staatsfreiheit bedeutet noch nicht, daß freie und umfassende Meinungsbildung durch den Rundfunk möglich wird; dieser Aufgabe läßt sich durch eine lediglich negatorische Gestaltung nicht gerecht werden. Es bedarf dazu vielmehr einer positiven Ordnung, welche sicherstellt, daß die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in möglichster Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet und daß auf diese Weise umfassende Information geboten wird. Um dies zu erreichen, sind materielle, organisatorische und Verfahrensregelungen erforderlich, die an der Aufgabe der Rundfunkfreiheit orientiert und deshalb geeignet sind zu bewirken, was Art. 5 Abs. 1 GG gewährleisten will. (104)
(...)
Die aus Art. 5 Abs. 1 GG folgende Aufgabe, Rundfunkfreiheit rechtlich auszugestalten, berechtigt (...) nicht zu einer Beschränkung des Grundrechts. Eine solche ist nur gemäß Art. 5 Abs. 2 GG zulässig, nach dem die Rechte des Abs. 1 ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre finden. (107)

___________________________________ Zitat Ende

Wie lest Ihr das?

Gruß
marvin

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Donnerstag, 3. August 2006
Petition...
Habe ich vorher Scheuklappen auf den Augen gehabt, oder ist jetzt neu ein Link zur Petition verfügbar hier?
Wie auch immer, finde ich gut mit dem Link und wenn ich die Jubiläums-Zensur zum dritten male posten muß, dann ohne direkten Link.
Danke marvin für den Tip, daran habe ich nicht mehr gedacht, ich schreibe halt zu wenig im TSF *roll eye*

Gruß D.K.

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Montag, 19. Juni 2006
Diskussion ...
... darf natürlich nicht fehlen:
Eine verschämte Kategorie im Hintergrund des Blogs, der nie ein Forum werden will.

Ich hätte für den Anfang nur eine kurze Frage:
Ist die Programmatik erkennbar, und wie steht Ihr dazu?

marvin

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