Donnerstag, 15. Juni 2006
Arbeitsdienst
Zitat:
Zitat von Julie
Da müssten aber meiner Meinung nach die Sicherheitsmaßnahmen drastisch verschärft werden. Oder werden uns dort dann erst einmal Fussfesseln angelegt, damit wir nicht abhauen ?
Ich kann einfach nicht glauben, was ich da heute gehört habe. Aber ich habe auch schon von einem Vorschlag gehört, die Arbeitslosen meistbietend zu versteigern. Jede Firma oder Privatperson kann einen Arbeitslosen ersteigern, der z.B. einen Keller entrümpelt. Der Betrag (z.B. EUR 70,-) geht an den Vermittler und der Arbeitslose erhält nicht einen einzigen Cent !
Ich habe leider vergessen wo ich das gelesen habe, aber ich werde nachforschen.

Mich erinnert dieser Vorschlag an frühere Zeiten wie man das Problem des Lebensunterhaltes anging. Es war die Zeit, da es die Armenversteigerung gab, das heisst, wer für den Lebensunterhalt am wenigsten von der Gemeinde verlangte, dem wurde er zugewiesen.


Zitat:
In dieser Zeit brauchte es bei uns zur Verehelichung von seiten der Heimatgemeinde die Heiratserlaubnis. Dazu war gefordert: ein guter Leumund und weiters ein Vermögen zwischen 300 und 600 Gulden. Diese Summe bedeutete 5 bis 10 Jahresverdienste eines Handwerkers und war je nach Gemeinde unterschiedlich hoch. Es war nicht leicht für die Gemeinden, diese Forderungen umzusetzen. Die Pfarren waren in Katechese und Predigt um diese Regelung bemüht. Mehr als einem Drittel der jungen Leute blieb eine Heirat verwehrt. Um die Zahl der Ledigkinder niedrig zu halten, gab es harten Druck seitens der Ortsvorstände. Dieser war möglich, weil die Folgen für die Bevölkerung unmittelbar zu spüren waren. Sozialversicherung war Auftrag der Gemeinde. Die Verarmung der gesamten Gemeinde oder die Verelendung einzelner war nur durch diese Massnahmen zu verhindern. - Es war tatsächlich so, dass die Zahl der unehelichen Kinder gering blieb. Mit diesen Gesetzen wurde eine extreme Verarmung und Proletarisierung im Volk verhindert. zeit-fragen.ch/ARCHIV/ZF_127a/T05.HTM

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