Dienstag, 31. August 2021
Huste nicht.
Angesichts der rechtlichen Diskrepanz zwischen Arbeitsrecht und Corona-Unrecht muss man sich ja fragen: Was gehen meine Gesundheitdaten eigentlich irgendeine Verkäuferin oder einen Türsteher von irgendeinem Wachdienst an?
Nichts, natürlich! Zumal jede Begründung für eine Unterscheidung zwischen "Geimpften" und "Ungeimpften" ohnehin gerade zerbröselt. (Aber die TS hat es ja sogar geschafft, in einem kürzlichen Bericht über Israel die hochoffiziellen 60% Geimpfte auf den Intensivstationen nicht zu erwähnen.)

Mir ist übrigens kürzlich ein möglicher Grund aufgefallen, aus dem bei uns weniger "Geimpfte" im Krankenhaus landen:
Das Justizministerium definiert "geimpft", "getestet" und "genesen" nämlich ausschließlich für symptomfreie Personen (suche "BAnz AT 08.05.2021 V1.pdf", dort §2). Sobald jemand hustet, gilt er folglich rechtlich als "ungeimpft".
Die Steilvorlage ist mal wieder viel zu "schön", um nicht aktiv von unseren Corona-Spindoktoren ausgenutzt zu werden...
Coronavirus: Wann dürfen Arbeitgeber nach Impfstatus fragen?
20:29

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Noch eine Definition.
Die Grundannahme, dass wir von diesen Betrügern (ct-Wert, "an und mit", Intensivbettenbetrug etc.) auch bezüglich der "Impfdurchbrüche" betrogen werden, findet hier neue Nahrung:

https://www.youtube.com/watch?v=LLpC7DOUH5w

Es gibt eine Definition des RKI, die Teile obiger Definition des Justizministeriums verwendet. Fazit ist, dass ein sog. "Impfdurchbruch" nur bei symptomatischen Patienten vorliegt, und zwar nach Woche zwei. Bei Ungeimpften reicht hingegen ein positiver PCR-Test mit unbekanntem ct-Wert.

"Definition wahrscheinlicher Impfdurchbruch:

Ein wahrscheinlicher Impfdurchbruch ist definiert als SARS-CoV-2-Infektion (mit klinischer Symptomatik), die bei vollständig geimpften Personen mittels PCR oder Erregerisolierung diagnostiziert wurde. Ein vollständiger Impfschutz wird angenommen, wenn nach einer abgeschlossenen Impfserie (2 Dosen Moderna-, BioNTech- oder AstraZeneca-Vakzine bzw. 1 Dosis Janssen-Vakzine) mindestens zwei Wochen vergangen sind."

Man vergleicht hier also eine mögliche Infektiosität auf der Seite der Ungeimpften mit schwerer ("klinischer") Erkrankung auf der Seite der Geimpften.
Das ist Betrug.

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