Dienstag, 31. August 2021
Huste nicht.
Angesichts der rechtlichen Diskrepanz zwischen Arbeitsrecht und Corona-Unrecht muss man sich ja fragen: Was gehen meine Gesundheitdaten eigentlich irgendeine Verkäuferin oder einen Türsteher von irgendeinem Wachdienst an?
Nichts, natürlich! Zumal jede Begründung für eine Unterscheidung zwischen "Geimpften" und "Ungeimpften" ohnehin gerade zerbröselt. (Aber die TS hat es ja sogar geschafft, in einem kürzlichen Bericht über Israel die hochoffiziellen 60% Geimpfte auf den Intensivstationen nicht zu erwähnen.)

Mir ist übrigens kürzlich ein möglicher Grund aufgefallen, aus dem bei uns weniger "Geimpfte" im Krankenhaus landen:
Das Justizministerium definiert "geimpft", "getestet" und "genesen" nämlich ausschließlich für symptomfreie Personen (suche "BAnz AT 08.05.2021 V1.pdf", dort §2). Sobald jemand hustet, gilt er folglich rechtlich als "ungeimpft".
Die Steilvorlage ist mal wieder viel zu "schön", um nicht aktiv von unseren Corona-Spindoktoren ausgenutzt zu werden...
Coronavirus: Wann dürfen Arbeitgeber nach Impfstatus fragen?
20:29

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