Mittwoch, 21. April 2021
Die Ausgangssperre verstößt bereits gegen Artikel 1 GG:
"Die Würde des Menschen ist unantastbar."
Nach der "Objektformel" bedeutet "Menschenwürde" nicht zuletzt, dass der Einzelne niemals bloßes Mittel zum Zweck des Staates sein darf. Wenn aber +95% der Bevölkerung der nächtliche Ausgang verwehrt wird, nur um damit das Treffen einiger Weniger zu verhindern, ist genau dies der Fall.

Wo bleibt eigentlich dieser sogenannte "Verfassungsschutz", wenn es wirklich mal die Verfassung zu schützen gilt? Hier. Und in weit über hundert anderen Fällen. (blog.fefe.de/?ts=9e86c32a)
Bundestag beschließt Corona-"Notbremse"
21:30

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