Samstag, 25. April 2026
Öffentlich unrechtlich
Ohne jetzt ausgerechnet die S?PD heiligen zu wollen:
Die "Schuldenbremse" war immer schon unmöglicher Unsinn.

Wenn ich unsere Öffentlichunrechtlichen hier mal um einen Gast bitten dürfte, dann wäre das Heiner Flassbeck. Der ist eine leider seltene Erscheinung unter Ökonomen - er ist nämlich einer, der unser Geldsystem verstanden hat: Geld sind nun einmal Schulden. Und zwar alles Geld, bis zur Euromünze in der Brieftasche. Wenn dieses Geld nicht mehr umläuft, sondern ungebremst auf Milliardärskonten versickert, dann braucht man halt immer neues, mithin also immer neue Schulden - und die, wiederum, kann derzeit nur der Staat machen, denn die reichen Firmen sitzen alle längst selbst auf großen Vermögen und machen kaum noch Investitionsschulden.

Das ist nur eine Zustandsbeschreibung - aber wenigstens eine korrekte. Das Grundproblem bleibt davon bislang unbenommen.
SPD-Fraktionschef Miersch: Neue Schulden wegen Iran-Krise denkbar
11:13

Mit ganzen zwei Buchstaben weniger ist obiger Beitrag um 11:31 dann erschienen: "Offentlichrechtlich" statt "Offentlichunrechtlich".
Und dazu mal ein paar warme Worte an meinen lieben Zensor:
Der Öffentlichrechtliche Rundfunk ist nicht beleidigungsfähig! Die Beleidigungsfähigkeit eines solchen Kollektivs setzt nämlich juristisch eine "einheitliche Willensbildung" voraus. Dazu gibt's haufenweise Urteile: Polizisten etwa, die sich durch "ACAB" (also durch "Annalena Charlotte Alma Baerbock") beleidigt fühlten, was man ja durchaus verstehen kann. Aber, nein: Das darf man - die Polizei als Ganzes ist nämlich auch nicht beleidigungsfähig, da dort ebenfalls keine einheitliche Willensbildung besteht.

Sollen wir diese Zensur jetzt also als Geständnis nehmen?
Ich meine: Eine "einheitliche Willensbildung" ist ja nun genau, was den Öffentlichrechtlichen von heute immer vorgeworfen wird. Die darf es dort gar nicht geben, dann könnten wir ihn nämlich auch abschaffen - was ich übrigens gar nicht will. Mir wäre lieber, er würde seine Aufgabe eines gesellschaftlichen Gesamtbildes in "möglichster Breite und Vollständigkeit" (BVerfG) vielleicht doch nochmal ernster nehmen.
Aber dann darf ich ihn auch beleidigen, so lange er's nicht tut.

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