Freitag, 9. Dezember 2011
"Mangelnde Staatsferne"...
... war es, die das Verfassungsgericht der NPD 2003 attestierte und die das Verbotsverfahren scheitern ließ.

Nur für den Fall, dass es diesmal wieder nicht klappen sollte: Mit "Staatsferne" sollten wir uns hier doch auskennen. Wenn sie sich also wieder nicht verbieten lassen sollte, die NPD, machen wir daraus doch eine Anstalt öffentlichen Rechts, mit schön vielen Vertretern aller Couleur in schön vielen Beiräten. Der Verfassungsschutz hätte damit nichts verloren, denn wie die Erfahrung zeigt, lassen sich solche Räte mindestens so gut parteipolitisch steuern wie V-Leute.
"Innenminister streben NPD-Verbotsverfahren an", zensiert um 17:56. Das dürfte wohl an den vielen V-Leuten bei der Tagesschau liegen.

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