Freitag, 9. Dezember 2011
"Mangelnde Staatsferne"...
... war es, die das Verfassungsgericht der NPD 2003 attestierte und die das Verbotsverfahren scheitern ließ.

Nur für den Fall, dass es diesmal wieder nicht klappen sollte: Mit "Staatsferne" sollten wir uns hier doch auskennen. Wenn sie sich also wieder nicht verbieten lassen sollte, die NPD, machen wir daraus doch eine Anstalt öffentlichen Rechts, mit schön vielen Vertretern aller Couleur in schön vielen Beiräten. Der Verfassungsschutz hätte damit nichts verloren, denn wie die Erfahrung zeigt, lassen sich solche Räte mindestens so gut parteipolitisch steuern wie V-Leute.
"Innenminister streben NPD-Verbotsverfahren an", zensiert um 17:56. Das dürfte wohl an den vielen V-Leuten bei der Tagesschau liegen.

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Ich hab ja gerade eben gedacht, mein Schwein pfeifft, als in der Tagesschau um 20:00 folgender Satz fiel:

"2003 hatte das Bundesverfassungsgericht einen ersten NPD-Verbotsantrag aus formalen Gründen abgewiesen."
(O-Ton Tagesschau)

"Aus formalen Gründen ..."
Viel dreckiger konnte man an der Stelle wohl nicht lügen.
Dieser Umstand ist natürlich schon geeignet, zu erklären, warum mein Beitrag dann zensiert wurde.

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"Aus formalen Gründen ..."

Hallo marvin,
ganz schön starker Toback,
aber stimmt schon so.

Man hat sich damals inhaltlich mit der Sache nicht auseinander gesetzt.

Lassen Sie lieber Milde walten.
Bei der ARD steht das „A“ eh für Alzheimer:
„Ein erstes NPD-Verbotsverfahren war 2003 vor dem  Bundesverfassungsgericht wegen der Vielzahl von V-Leuten des Verfassungsschutzes in der rechtsextremen Partei gescheitert.“

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Milde? Wofür?
Hallo Quallenwanze,
Es kann ja nicht die Frage sein ob sie es wissen, so hirnamputiert kann man in dem Job ja nicht sein. Wenn die wider besseres Wissen Scheiß erzählen, dann liegt das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit an diesem ja selbst rechtsradikalen Innenminister und seinen V-Leuten in der Tagesschau.
Gruß, marvin
(P.S.: Hab in Ihrem Beitrag den Link repariert.)

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