Mittwoch, 2. Januar 2008
Geben ist seliger als nehmen (Fortsetzung)

JanGWerner:
???
Offene Stellen (bzw. ein einmaliges Jobangebot) möchten Sie nicht als "Angebot" sehen?
Bei einem Arbeitsplatz will der Unternehmer immer von seinem Arbeitnehmer eine Dienstleistung haben, und der Arbeitnehmer Geld dafür. Irgendetwas scheint in ihrem Koordinatensystem nicht zu passen.

Hallo Herr Werner,

nicht, dass Sie noch denken, ich hätte nicht direkt darauf antworten wollen: Im letzten Jahr sind bestimmt schon drei von mir selbst formulierte Beiträge dazu in der Zensur hängengeblieben. Der begriffliche Widerspruch des Arbeit"nehmers" bzw. Arbeit"gebers" ist aber eigentlich ein Klassiker, den ich gar nicht selbst auszuführen bräuchte.
Zitieren werden Sie mich ja wohl noch lassen:

Kritik am Begriff

Der Begriff „Arbeitnehmer“ verdunkelt, dass es sich um Menschen handelt, die ihre Arbeitskraft zur Sicherung ihrer Existenz verkaufen (müssen), denn sie verfügen selbst über keine Produktionsmittel. Der Begriff verdunkelt darüber hinaus, dass dies eine gesellschaftliche bedingte Abhängigkeit ist, die sich historisch durch den fortschreitenden Prozess der Arbeitsteilung ergeben hat und dass die Arbeiter und Arbeiterinnen eben diese Gesellschaft erst ermöglichen.
(...)
In der VGR hießen die Arbeitnehmer denn auch bis zur Einführung des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechungen 1995 (ESVG) im Jahre 1999 „abhängig Beschäftigte“. In der Volkswirtschaftslehre sind die „Arbeitnehmer" Anbieter des Produktionsfaktors Arbeit, die „Arbeitgeber“ sind die Nachfrager nach dem Produktionsfaktor Arbeit. „Arbeitnehmer" soll die Entsprechung des englischen Begriffs „employee“ (Angestellter) oder des französischen Begriffs „employée“ sein, wobei die Einführung des ESVG auch mit einer Anpassung deutscher Begriffe an den internationalen Sprachgebrauch einherging.

(Wikipedia: Arbeitnehmer)

Man könnte statt Wikipedia auch etliche Artikel, Reden etc. anführen. Von Lafontaine habe ich das Thema z.B. auch in Erinnerung.
Ein Kaufangebot (und eben keine "mildtätige Gabe") wurde abgelehnt. Was daran soll anstössig sein??

JanGWerner:
Dem Anbieter der Arbeit hier konnte das am Ende egal sein. Den Steuerzahlern wohl kaum.

Interessanter Punkt:
Was meinen Sie, wie die Absichten eines Abnehmers der Ware Arbeit in Punkto Steuern und Sozialabgaben wohl sind, der jemandem auf der Strasse einen Tagelöhnerjob offeriert?

Gruß
marvin
Antwort auf http://forum.tagesschau.de/showthread.php?p=704780#post704780
Heute bereits 2x zensiert, um 18:23 und 18:53, sowie mit gleichem Inhalt in anderer Form mehrfach am 29. und 30.12..
Siehe auch http://tageszensur.blogger.de/stories/1005453/

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