Freitag, 22. Oktober 2021
Es ist egal, warum die 75%-Grenze eingehalten wird.
Solange der Anreiz seitens des Gesetzes besteht, dass erst ab einer Intensivbettenauslastung von 75% ein Zuschuss aus dem Krankenhausfinanzierungsgesetz gezahlt wird, ist die Begründung für den Bettenabbau eher nachrangig. Wie die Grafiken des Informatikers Tom Lausen zeigten, waren viele Krankenhäuser diesbezüglich sehr "flexibel", und werden es sicherlich weiter sein: Es lohnt sich nämlich.

Laut einem von Gesundheitsministerium in Auftrag gegebenen Gutachten lag die Belegung der Intensivbetten mit Covid-Patienten 2020 bei nur 3,4%, die Covid-Bettenbelegung insgesamt bei nur 1,9%. Von einer flächendeckenden Notlage konnte zu keinem Zeitpunkt die Rede sein.
Sieben-Tage-Inzidenz erstmals seit Mai über 90
9:25

Laut Ärzteblatt ist die Bettenauslastung jenseits der Intensivbetten sogar auf Rekordtief.

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