Freitag, 31. Juli 2026
Unser Wahlrecht befördert Willkür.
tsfmarvin, 17:16h
zensiert
Angesichts der Diskussion um die Fünf-Prozent-Hürde sollte vielleicht auch dieses un-, geradezu antidemokratische Verhalten rund um das knappe Scheitern des BSW nochmals in den Mittelpunkt rücken: Der Wahlausschuss, welcher aus den im BT vertretenen Parteien gebildet wird, bleibt in dem Falle untätig, da das BSW gerichtlich nur gegen einen Entschluss angehen könnte. So wird sowohl die Wiederauszählung als auch eine gerichtliche Aufarbeitung verhindert. Vermutlich ist der Plan, es über die nächste Wahl hinaus zu schleppen, weil dann nämlich die Wahlzettel vernichtet werden dürfen und man Fehler - nach einigen ausgeführten Wiederauszählungen sind solche sogar sehr wahrscheinlich - nicht mehr beweisen kann.
Und, natürlich: Weil nur so Merz Bundeskanzler bleiben kann.
Debatte über Fünf-Prozent-Hürde: Ist die Sperrklausel noch zeitgemäß?
15:58
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