Dienstag, 20. August 2024
Die Täter von heute.
Wie kann man Unmenschlichkeit sühnen wollen, indem man eine neue begeht? Eine 99jährige Stenotypistin soll also den deutschen Staat dafür exkulpieren, dass z.B. Globke, der die Rassengesetze mitverfasste, Adenauers Kanzleramtschef sein konnte? Die Untätigkeit einer Nachkriegsjustiz, in der viele Nazis unbehelligt Karrieren machten, soll weggebügelt werden, indem man "kleinere Rädchen" bis an ihr Ende um so unerbittlicher verfolgt?
Das macht es nicht besser. Das macht es schlimmer.

Währenddessen zeigt uns ebendiese Justiz, dass sie in Wahrheit gar nichts gelernt hat: Sämtliche Urteile gegen Ärzte, die in der Coronazeit Masken- oder Impfunfähigkeitsatteste ausgestellt hatten, stützen sich direkt oder indirekt auf ein Nazi-Urteil von 1940, das in seiner Begründung die Belange des Einzelnen unter die "Volksgesundheit" stellt (1 D 762/39 - 25.06.1940). Wenn die Politik es wünscht, kuschen sie heute nicht anders als damals. Egal, in welche Richtung.
BGH urteilt über Sekretärin: Eine historische Entscheidung
9:57

(zwei weitere zensierte Beiträge in den Kommentaren)

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Unwissenheit ist Stärke
@Mendeleev
In gewisser Weise war es wie immer: Die Nazi-Propaganda tat ja alles dafür, dass die nationale und internationale Öffentlichkeit glauben sollte, die vertriebenen Juden seien "nur" in Arbeitslager geschickt worden. Unterdessen konnten alle Deutschen von deren Besitztümern profitieren, indem sie den aufgelösten und versteigerten Hausrat - oder auch gleich ganze Firmen und Konzerne - übernahmen. Und wer einmal die Wohnung, das Geschirr oder das Fahrrad der deportierten jüdischen Nachbarin hat, beruhigt natürlich lieber sein Gewissen. Und wenn es auch noch alle machen, fällt "Glauben" ja auch viel leichter.

Insofern stimmt es schon, sie haben es nicht "gewusst", denn ihr Volksempfänger hatte es ihnen nicht gesagt. Deutschland ist ein Volk der Propagandaopfer. Bis Heute.
10:11

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Die Würde des Menschen

Grossinquisitor
20. August 2024 • 09:49 Uhr
@gelassenbleiben
Ihre Argumentation kann ich nachvollziehen, ganz unproblematisch ist sie aber nicht. Denn mit der Begründung würde mit dem Prozess ein Zweck verfolgt, der über das Strafrecht hinausreicht. Wenn damit aber die angeklagte Frau bloßes Mittel zum Zweck eines Exempels würde, stünde ihre Menschenwürde auf dem Spiel.


@Grossinquisitor
Die Argumentatition des Artikels ist aber doch genau so: Das Urteil gegen das "kleinere Rädchen" sei wichtig, um die Versäumnisse der vergangenen Rechtsprechung zu heilen. Damit wird die 99Jährige Mittel zum Zweck.

Hauptsache, alle haben nachher ein fürchterlich gutes Gewissen...
10:23

Die Überschrift über dem Artikel weicht übrigens von der im Link ab. Sie lautet: "Warum die späte Aufarbeitung wichtig ist". Es steht also schon in der Überschrift.

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