Montag, 11. April 2022
Lauterbach hat vorgesorgt:
Bis November dürfen in Deutschland auch abgelaufene "Impf"dosen ver"impft" werden. Zitat: "Außer Kraft gesetzt per § 3 Abs. 1 MedBVSV ist für Bundesministerien, die Corona-Arzneimittel beschaffen und in Verkehr bringen, unter anderem § 8 Abs. 3 Arzneimittelgesetz (AMG), der das Inverkehrbringen abgelaufener Arzneimittel verbietet"
(https://norberthaering.de/news/medbvsv/)
Drei Millionen Dosen Corona-Impfstoff droht Vernichtung
19:49

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