Dienstag, 27. August 2024
Quod licet Jovi...
@terri
Eine andere Partei muss sich nach dem Parteiengesetz geschädigt fühlen. Da es aber keine Parteien gibt, die nicht für "Toleranz, Diversität, Klimaschutz etc." sind, wird das in diesen Fällen nicht beanstandet werden.
Die größte Kampagne der letzten Jahre war wohl jene für verschreibungspflichtige und experimentielle Arzneimittel, und das, obwohl das Arzneimittelgesetz solche Werbung strikt verbietet. Entsprechende Anzeigen aus der Bevölkerung gab es meines Wissens. Es kann bei uns nur leider keinen (weisungsgebundenen) Staatsanwalt geben, der es dann auch verfolgt.
Debatte um Zeitungsanzeige: Finanzministerium muss zurückrudern
9:48

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