http://forum.tagesschau.de/showthread.php?p=900013#poststop
Weitere Diskussionen darüber sind wohl unerwünscht.
In diesem Forum herrscht die pure Willkür. Ich weiß nicht, ob user wie Matt8, fazer, ohne0815 tatsächlich solche Maßnahmen herbeiführen können, den Verdacht habe ich aber schon. Oder es werden so viele Beiträge dazu geschrieben, dass den Moderatoren ihr Zensurhandwerk über den Kopf wächst und sie dann einfach die Threads schließen.
Keine Ahnung, wie das dort abläuft, mit einer irgendwie freien Diskussion hat es jedenfalls nichts mehr zu tun.
nikolaus45
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Wissen Sie denn auch, was das recht eigentlich heisst? 'Regieren' bedeutet 'führen', aber eben nicht 'herrschen'. Und einer 'Führung' folgt man - die nationalsozialistische Sprachverirrung mal ausgenommen - eben vorwiegend freiwillig.
[QUOTE=Fazer]Bei einem "Generalstreik" kommt es zum "Druck der STrasse" - und das soll gut sein? [/QUOTE]
Das ist dann nicht nur 'gut', sondern sogar dringend notwendig, wenn sich die 'Führung' mit ihren Vorstellungen soweit von denen des eigentlichen Souveräns entfernt, dass ihr Grenzen aufgezeigt werden müssen. Und wenn sich dabei, wie in Thailand, zeigen sollte, dass ein breiter Riss durch die Gesellschaft geht, so muss der eben auch 'behandelt' werden.
[QUOTE=Fazer]Politische Generalstreiks sind ein Mittel, Demokratie zu zerstören. [/QUOTE]
Eine 'Führung', die in vielen, wenn nicht den meisten Sachfragen gegen den Willen der 'Geführten' agiert, erst recht. Dann ist der Generalstreik ganz im Gegenteil ein notwendiges Korrektiv. Das im übrigen niemand - auch Frau Schwan und Herr Sommer nicht - 'anordnen' kann ohne einen entsprechenden Rückhalt in der 'Gesellschaft'.
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Zensiert, Unterforum inzwischen geschlossen...
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Peinhard:
Bitte wie...? Bedeutet 'repräsentative Demokratie' für Sie vielleicht so eine Art 'Freifahrtschein' für die Legislaturperiode? Ganz abgesehen von all den Ländern, denen Sie erklären müssten, dass sie die 'Prinzipien einer repräsentativen Demokratie' nicht verstanden haben...
Das Generalstreik-Verbot geht ohnehin nur auf ein einfaches Arbeitsgerichts-Urteil aus dem Jahre 1955 zurück:
Diese Entscheidungen basieren letztlich auf einem Gutachten (1952) und dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahre 1955, an denen beide Male Hans Carl Nipperdey zentral beteiligt war. Das, was also bis heute in der Bundesrepublik tradiert wird, ist von einem Mann formuliert worden, der, milde gesagt, nicht gerade in demokratischen Traditionen wurzelt. Man lese nur aufmerksam den Titel eines Aufsatzes aus dem Jahre 1938: “Die Pflicht des Gefolgsmannes zur Arbeitsleistung.”
nachdenkseiten.de/?p=2791
"In diesem Zusammenhang wurde nicht nur das Führerprinzip in seine arbeitsrechtliche Grundlegung transformiert, sondern die Grenzen der Weisungsunterworfenheit des Arbeitnehmers waren nicht mehr auszumachen."@ Fazer: Von "demokratischen Prinzipien" also keine Spur. Eine Ausnahme des Generalstreikverbots ist dann auch ausgerechnet das Widerstandsrecht nach Art. 20.4.
("Arbeitsvertrag und Arbeitsverhältnis während der Weimarer Republik und in der Zeit des Nationalsozialismus", Martin Becker, S. 519)
Gruß
marvin
Antwort auf http://forum.tagesschau.de/showthread.php?p=900856#post900856
3x zensiert um 22:11, 0:12 und 8:44
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