Uno-Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (Auszug):
Zitat:
Art. 2
In dieser Konvention bedeutet Völkermord jede der folgenden Handlungen, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören:
a) Tötung von Mitgliedern der Gruppe;
b) Verursachung von schwerem körperlichen oder seelischen Schaden an Mitgliedern der Gruppe;
c) vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen;
d) Verhängung von Massnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind;
e) gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe.
Zitat:
Leute, die in Schlagworten reden, Propagandisten und Politiker benutzen den Ausdruck «Völkermord» häufig auf eine Art, die das Recht nicht zulässt. Wenn westliche Militärs muslimische Gruppen ermorden, spricht aber kaum jemand von Völkermord. Dieser Essay will den Nachweis führen, dass die vorsätzlichen Morde, die Nato-Truppen Woche für Woche in ärmlichen Dörfern in den abgelegenen Bergen Afghanistans begehen, um die Taliban, eine sittenstrenge muslimische Gruppe, auszuschalten, als Völkermord zu werten sind. Nato-Kampftruppen bombardieren und töten Menschen in Taliban-Enklaven und an [Taliban-]Treffpunkten. Sie ermorden auch wehrlose afghanische Zivilisten. Alle diese namenlosen Opfer von Nato-Operationen werden mit dem entmenschlichenden Etikett «Taliban» versehen. Gegen diese Praxis spricht sich eine politische Opposition aus, die sich in einigen Nato-Ländern wie Kanada entwickelt. Dort werden Stimmen laut, die Truppen aus Afghanistan zurückzuziehen oder ihnen andere Aufgaben als Kampfeinsätze zu übertragen. http://zeit-fragen.ch/ausgaben/2008/nr7-vom-1122008/wie-ist-der-krieg-der-usa-in-afghanistan-voelkerrechtlich-zu-bewerten/
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