Freitag, 2. März 2007
Zensiert: Neues Thema: Umweltzonen - Rollstuhlfahrer ausgesperrt
don.krawallo, 00:19h
zensiert
am 1.3.07 um 20,52 h in TSF - Inland - KFZ-Steuer... "Umweltzonen - Rollstuhlfahrer ausgesperrt"
####################################
Nachdem heute die Abgabe der Feinstaub-Plaketten begonnen hatte, wollte ich wissen, ob Rollstuhlfahrer ohne Möglichkeit - ein neues Auto zu kaufen oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren- Ausnahmegenehmigungen erhalten. Lt. SWR auf dessen Homepage: [B]Ja[/B] Laut Landratsamt Sigmaringen und Regierungspräsidium: [B]Nein[/B]
Dazu habe ich heute an den SWR folgende Mail geschrieben:
[QUOTE][B]An SWR-online[/B]
Sehr geehrte Damen und Herren,
Als Rollstuhlfahrer und Initiator des "Rolli-Treff im Kreis Sigmaringen" habe ich ein besonderes Interesse daran, in Erfahrung zu bringen, wie die Abwicklung von Ausnahmegenehmigungen für Schwerbehinderte bei den Fahrverboten wegen Feinstaubbelastung vonstatten geht.
Auf ihrer heutigen Homepage haben Sie einen Bericht zu diesen Fahrverboten, Plakettenarten und Ausnahmegenehmigungen verlinkt:
http://www.swr.de/ratgeber/auto/feinstaub/-/id=1752/nid=1752/did=307324/mpdid=1987192/q5lz3v/index.html
Darin schreibt der SWR unter anderem:
"Ausnahmen:
KFZ, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch Merkzeichen `aG´; `H´; `Bl´ im Schwerbehindertenausweis nachweisen.
[...]"
Auf meine Anfrage beim Landratsamt Sigmaringen, Amtsleiter G. bei der Zulassungsstelle, erklärte mir der Amtsleiter, daß zwar der Plakettenverkauf seit heute auch stattfindet, dem Landratsamt Sigmaringen aber nichts von Ausnahmeregelungen in diesem Zusammenhang bekannt sei. Selbst eine Rückfrage des Landratsamtes beim Regierungspräsidium Tübingen erbrachte keine Klärung, auch dort sind keine Ausnahmeregelungen oder dazu führende Verwaltungsvorschriften oder Verordnungen bekannt!
Daher nun meine Frage an der SWR: (dessen Antwort sicher auch das Landratsamt interessiert wie auch unseren Rolli-Treff [Stammtisch für Rollstuhlfahrer])
Aus welcher Quelle beruft der SWR sich bei dieser o.zitierten Meldung über Ausnahmen?
Ist dem SWR bekannt, wo und in welcher Form hierzu schriftlich fixierte Bestimmungen existieren oder mündliche Äußerungen kompetenter Personen vorliegen?
Für eine schnelle Klärung dieses für uns Rollstuhlfahrer danke ich vorab und freue mich auf eine -hoffentlich positive- Antwort unter dem Betreff: "xxxxx". Mein Spamfilter ist für diesen Betreff geöffnet.
Mit freundlichen Grüßen
[/QUOTE]
Wer halt als Rollstuhlfahrer mit geringem Einkommen kein neueres Auto kaufen kann, wird aus den Umweltzonen ausgesperrt, denn ÖPNV geht nicht mit dem Rolli!
Habe die Ehre!
###########
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Nachdem heute die Abgabe der Feinstaub-Plaketten begonnen hatte, wollte ich wissen, ob Rollstuhlfahrer ohne Möglichkeit - ein neues Auto zu kaufen oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren- Ausnahmegenehmigungen erhalten. Lt. SWR auf dessen Homepage: [B]Ja[/B] Laut Landratsamt Sigmaringen und Regierungspräsidium: [B]Nein[/B]
Dazu habe ich heute an den SWR folgende Mail geschrieben:
[QUOTE][B]An SWR-online[/B]
Sehr geehrte Damen und Herren,
Als Rollstuhlfahrer und Initiator des "Rolli-Treff im Kreis Sigmaringen" habe ich ein besonderes Interesse daran, in Erfahrung zu bringen, wie die Abwicklung von Ausnahmegenehmigungen für Schwerbehinderte bei den Fahrverboten wegen Feinstaubbelastung vonstatten geht.
Auf ihrer heutigen Homepage haben Sie einen Bericht zu diesen Fahrverboten, Plakettenarten und Ausnahmegenehmigungen verlinkt:
http://www.swr.de/ratgeber/auto/feinstaub/-/id=1752/nid=1752/did=307324/mpdid=1987192/q5lz3v/index.html
Darin schreibt der SWR unter anderem:
"Ausnahmen:
KFZ, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch Merkzeichen `aG´; `H´; `Bl´ im Schwerbehindertenausweis nachweisen.
[...]"
Auf meine Anfrage beim Landratsamt Sigmaringen, Amtsleiter G. bei der Zulassungsstelle, erklärte mir der Amtsleiter, daß zwar der Plakettenverkauf seit heute auch stattfindet, dem Landratsamt Sigmaringen aber nichts von Ausnahmeregelungen in diesem Zusammenhang bekannt sei. Selbst eine Rückfrage des Landratsamtes beim Regierungspräsidium Tübingen erbrachte keine Klärung, auch dort sind keine Ausnahmeregelungen oder dazu führende Verwaltungsvorschriften oder Verordnungen bekannt!
Daher nun meine Frage an der SWR: (dessen Antwort sicher auch das Landratsamt interessiert wie auch unseren Rolli-Treff [Stammtisch für Rollstuhlfahrer])
Aus welcher Quelle beruft der SWR sich bei dieser o.zitierten Meldung über Ausnahmen?
Ist dem SWR bekannt, wo und in welcher Form hierzu schriftlich fixierte Bestimmungen existieren oder mündliche Äußerungen kompetenter Personen vorliegen?
Für eine schnelle Klärung dieses für uns Rollstuhlfahrer danke ich vorab und freue mich auf eine -hoffentlich positive- Antwort unter dem Betreff: "xxxxx". Mein Spamfilter ist für diesen Betreff geöffnet.
Mit freundlichen Grüßen
[/QUOTE]
Wer halt als Rollstuhlfahrer mit geringem Einkommen kein neueres Auto kaufen kann, wird aus den Umweltzonen ausgesperrt, denn ÖPNV geht nicht mit dem Rolli!
Habe die Ehre!
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... comment
richter169,
Samstag, 3. März 2007, 15:34
ZDF
Halo User,
ich habe bei den ZDF nachrichten dasselbe gelesen, das Behinderte, die ausßergehöhnlich behindert sind, freigestellt werden von den Plaketten bzw. sie bekommen sollen.
Mir stellt sich jetzt die Frage, was wissen die im Fernsehen, was die Amtsleiter nicht wissen und wie kann das passieren. Es sind ja auch zwei verschiedene Sender (ARD=SWR und ZDF). Welche Quellen haben die?
Bis dann
LG Richter
PS. kommisch ist das schon.
ich habe bei den ZDF nachrichten dasselbe gelesen, das Behinderte, die ausßergehöhnlich behindert sind, freigestellt werden von den Plaketten bzw. sie bekommen sollen.
Mir stellt sich jetzt die Frage, was wissen die im Fernsehen, was die Amtsleiter nicht wissen und wie kann das passieren. Es sind ja auch zwei verschiedene Sender (ARD=SWR und ZDF). Welche Quellen haben die?
Bis dann
LG Richter
PS. kommisch ist das schon.
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don.krawallo,
Samstag, 3. März 2007, 19:06
Auf Antwort warten
Ich habe ja an den SWR online mit dem Homepage-Formular geschrieben und um Auslunft gebeten, worauf die sich beziehen. Bis jetzt noch keine Antwort. Na ja - ist ja auch Wochenende...
Habe die Ehre und auch ein schönes Wochenende an die Zensierten!
Habe die Ehre und auch ein schönes Wochenende an die Zensierten!
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don.krawallo,
Donnerstag, 8. März 2007, 22:35
Behinderte tatsächlich ausgenommen vom Fahrverbot ohne Feinstaubplakette
Servus beieinand,
vom Redakteur des SWR habe ich heute die Quelle und den Text der Durchführungsverordnung zum Bundesimmissionsschtzgesetz erhalten.
Hierin sind in der Tat Fahrzeuge von der Plakettenpflicht befreit, wenn... aber lest selbst im Auzug:
###################
Anhang 3 Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nach § 2 Abs. 1
(zu § 2 Abs. 3)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2006, 2225
Folgende Kraftfahrzeuge sind von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auch dann ausgenommen, wenn sie nicht gemäß § 2 Abs. 1 mit einer Plakette gekennzeichnet sind:
1.
mobile Maschinen und Geräte,
2.
Arbeitsmaschinen,
3.
land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
4.
zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge,
5.
Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz zur medizinischen Betreuung der Bevölkerung,
>>>>
6.
Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ nachweisen, <<<<<
7.
Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung in Anspruch genommen werden können,
8.
Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, die sich im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland aufhalten, soweit sie für Fahrten aus dringenden militärischen Gründen genutzt werden,
9.
zivile Kraftfahrzeuge, die im Auftrag der Bundeswehr genutzt werden, soweit es sich um unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben der Bundeswehr handelt.
######################
Die Entbindung von der Kennzeichnungspflicht wird also nicht per Befreiungsplakette am KFZ deklariert,
sondern auf den/die im Fahrzeug befindlichen behinderte(n) Person(en) bezogen, die ihren wie oben vorgeschrieben Behindertenausweis unbedingt mitführen müssen, wenn das Fahrzeug ohne Plakette ist.
Kein Behinderter mit o.g. Merkmalen muß nun ohne Einkommen ein neues Auto kaufen, es kann mit dem alten Auto und dem Behindertenausweis in die Umweltzonen gefahren werden.
##
##
Kleiner Tip: Ich habe die gesamte Durchführungsverordnung heraus koppiert und führe sie im Handschuhfach meines alten Autos mit. Denn ich vermute, daß jetzt nicht jeder Polizist bei einer Kontrolle gleich diese Verordnung auswendig kennt.
Habe die Ehre!
vom Redakteur des SWR habe ich heute die Quelle und den Text der Durchführungsverordnung zum Bundesimmissionsschtzgesetz erhalten.
Hierin sind in der Tat Fahrzeuge von der Plakettenpflicht befreit, wenn... aber lest selbst im Auzug:
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Anhang 3 Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nach § 2 Abs. 1
(zu § 2 Abs. 3)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2006, 2225
Folgende Kraftfahrzeuge sind von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auch dann ausgenommen, wenn sie nicht gemäß § 2 Abs. 1 mit einer Plakette gekennzeichnet sind:
1.
mobile Maschinen und Geräte,
2.
Arbeitsmaschinen,
3.
land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
4.
zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge,
5.
Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz zur medizinischen Betreuung der Bevölkerung,
>>>>
6.
Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ nachweisen, <<<<<
7.
Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung in Anspruch genommen werden können,
8.
Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, die sich im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland aufhalten, soweit sie für Fahrten aus dringenden militärischen Gründen genutzt werden,
9.
zivile Kraftfahrzeuge, die im Auftrag der Bundeswehr genutzt werden, soweit es sich um unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben der Bundeswehr handelt.
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Die Entbindung von der Kennzeichnungspflicht wird also nicht per Befreiungsplakette am KFZ deklariert,
sondern auf den/die im Fahrzeug befindlichen behinderte(n) Person(en) bezogen, die ihren wie oben vorgeschrieben Behindertenausweis unbedingt mitführen müssen, wenn das Fahrzeug ohne Plakette ist.
Kein Behinderter mit o.g. Merkmalen muß nun ohne Einkommen ein neues Auto kaufen, es kann mit dem alten Auto und dem Behindertenausweis in die Umweltzonen gefahren werden.
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Kleiner Tip: Ich habe die gesamte Durchführungsverordnung heraus koppiert und führe sie im Handschuhfach meines alten Autos mit. Denn ich vermute, daß jetzt nicht jeder Polizist bei einer Kontrolle gleich diese Verordnung auswendig kennt.
Habe die Ehre!
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tsfmarvin,
Freitag, 9. März 2007, 10:49
Hallo Don.
Eine Schande, daß diese konkrete Hilfe jetzt nicht bei der TS im Forum steht. Verstehen kann ich das nicht.
Gruß
marvin
Eine Schande, daß diese konkrete Hilfe jetzt nicht bei der TS im Forum steht. Verstehen kann ich das nicht.
Gruß
marvin
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don.krawallo,
Freitag, 9. März 2007, 16:22
Verweigerung des Informationsauftrages...
...würde ich das nennen, was das TFS in diesem und in anderen Fällen macht, indem es wichtige und wirklich tagesaktuelle Themen ausschließt.
Die widersprechen ihrer eigenen, uns vorgehaltenen, Philosophie. Von wegen tagesaktuell, was uns und die Nation bewegt.
Da steht bei uns im kleinen DonKamille mehr tagesaktuelle Information drinne als bei der großen ARD.
Es ist schon zum Ko...., daß dieser Thread mit diesem Info-Gehalt jetzt nicht einem großem und zum Teil betroffenem Puplikum verfügbar ist.
Arme Informationsfreiheit!
Habe die Ehre :-)
Die widersprechen ihrer eigenen, uns vorgehaltenen, Philosophie. Von wegen tagesaktuell, was uns und die Nation bewegt.
Da steht bei uns im kleinen DonKamille mehr tagesaktuelle Information drinne als bei der großen ARD.
Es ist schon zum Ko...., daß dieser Thread mit diesem Info-Gehalt jetzt nicht einem großem und zum Teil betroffenem Puplikum verfügbar ist.
Arme Informationsfreiheit!
Habe die Ehre :-)
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