Dienstag, 23. Januar 2007
leider, leider...
Antwort an Don Krawallo, zensiert um 19:11:

Don.Krawallo:

Daß die Verhartzung letztlich von der Bundesregierung verantwortet werden muß, ist zwar klar, aber ob ein anderer 'Berater' auch gleich so tief ins unmenschliche gehende Richtlinien entworfen und vorgeschlagen hätte...???

Hallo Don,

Die einzige mir noch mögliche Haltung ist Zynismus.
Moral versagt hier komplett:
Ein "Unrechtsbewußtsein" ist nämlich unmöglich. Das sagen Angeklagte immerhin selbst über sich. Amoral wird sogar zur Verteidigungsstrategie erhoben (s. Mannesmann-Prozess). Diesbezüglich haben wir es bei angeklagten Managern also in etwa mit Tieren zu tun: Z.B. dem Hai, der gerade einem Taucher den Kopf abbeißen wollte. Man würde ihn vielleicht abschießen, aber keiner würde ihn anklagen.
Gerichtlich mochte man sich dem lieber mal anschließen. Wer weiß, was sonst noch passiert.
"Denn der Haifisch, der hat Zähne ..."

Keiner verlangt ein Unrechtsbewußtsein.
Dessen Abwesenheit gilt sogar als strafmindernd, ganz im Gegensatz zu Monhaupt oder Klar.
Wir können sie eigentlich nur noch heiligen und in Ehren halten, fast als ob hier auch irgendein Terrorismus irgendjemanden dahingeRAFft hätte. Hat er zwar nicht, aber vorsorglich tat man schonmal so, als ob: Montagsdemos beobachtete der Verfassungsschutz. Daß er Gerhard Schröder an seinem neuen Arbeitsplatz beobachtet, ist hingegen nicht bekannt.

Hartz 4?
Lügen ist nicht strafbar.
Und Al Capone bekam man schließlich auch nur wegen Steuerhinterziehung dran ...

Gruß
marvin

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