Freitag, 15. August 2014
Kafka lässt grüßen.
Die Justiz spricht sich im wesentlichen Vorwurf der Rechtsbeugung und der Verbandelung mit professionellen Steuerhinterziehern frei, indem sie den Hauptvorwurf des Erstprozesses aufrecht erhält. Die Einsicht in die eigene Fehlbarkeit hätte den Juristen wohl auch die eigene Geschäftsgrundlage entzogen. Denn die besteht gerade aus der Gültigkeit ihrer Macht, auch jedes Fehlurteil aufrechtzuerhalten.

Mollath sollte im eigenen Interesse das Weite suchen. Was da so hell leuchtet aus der Tür des Gesetzes, das ist nur das Gold der Banker. Und auch die Türhüter haben immer noch Flöhe.
Was bedeutet das Urteil im Fall Mollath?
23:33

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