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Freitag, 5. Januar 2007
Blödsinn hoch drei
suennerklaas, 22:27h
zensiert
Wieder einmal erleben wir den absoluten Blödsinn hoch drei. Stellen wir uns einmal vor, eine vollbesetzte, vollbetankte entführte Passagiermaschine fliegt in den Luftraum eines dichtbesiedelten Gebiets ein - wo will man sie da abschießen? Die brennenden Trümmer fallen auf Siedlungsflächen, so dass nicht nur die Menschenleben an Bord der Maschine zu beklagen sind, sondern es auch eine große Zahl an Opfern am Boden gibt - von den enormen Sachschäden einmal ganz zu schweigen, denn da werden sich die Gebäudeversicherer hüten, die zu bezahlen - da ist dann nämlich der Bund für zuständig, genauso, wie für die Renten für die Hinterbliebenen und die Versehrten. Das Bundesversicherungsamt wird sich da bedanken. Hinzu kommt die Tatsache, dass die großen Fluggesellschaften in D börsennotierte Unternehmen sind - die größten sind entweder Teil oder selbst DAX-notiert; ein Abschuss wäre allein aus Shareholder-Value-Sicht absolut fatal.
Des weiteren ist nicht geklärt, wer am Ende dann die juristische Verantwortung für den Abschuss trägt. Die Befürchtung, dass dann am Ende einzig und allein die das Flugabwehrgeschoss abfeuernde Kampfjetbesatzung allein dafür zur Rechenschaft gezogen wird, ist ja nicht von der Hand zu weisen. Tatsache ist, dass auch mit der von Herrn Schäuble favorisierten neuen Rechtslage die beteiligten Akteure nicht um ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren herum kommen, in dem dann Ross und Reiter, vor allem aber die Namen der Ausführenden genannt werden.
Ich persönlich finde die Überlegungen von Herrn Schäuble nicht nur unappetitlich, sondern verfassungsmäßig auch höchst bedenklich. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu eindeutig Stellung genommen und derartige Gesetzesvorhaben klipp und klar verboten. Dass man da trotzdem immer noch weitermacht, ist für mich ein Indiz, dass man es augenscheinlich mit den in Karlsruhe getroffenen Entscheidungen des höchsten deutschen Gerichts nicht all zu ernst nimmt.
Anmerkung: dieser Beitrag wurde trotz mehrfachen Postens heut nicht freigeschaltet...
LG
Nico
Des weiteren ist nicht geklärt, wer am Ende dann die juristische Verantwortung für den Abschuss trägt. Die Befürchtung, dass dann am Ende einzig und allein die das Flugabwehrgeschoss abfeuernde Kampfjetbesatzung allein dafür zur Rechenschaft gezogen wird, ist ja nicht von der Hand zu weisen. Tatsache ist, dass auch mit der von Herrn Schäuble favorisierten neuen Rechtslage die beteiligten Akteure nicht um ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren herum kommen, in dem dann Ross und Reiter, vor allem aber die Namen der Ausführenden genannt werden.
Ich persönlich finde die Überlegungen von Herrn Schäuble nicht nur unappetitlich, sondern verfassungsmäßig auch höchst bedenklich. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu eindeutig Stellung genommen und derartige Gesetzesvorhaben klipp und klar verboten. Dass man da trotzdem immer noch weitermacht, ist für mich ein Indiz, dass man es augenscheinlich mit den in Karlsruhe getroffenen Entscheidungen des höchsten deutschen Gerichts nicht all zu ernst nimmt.
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Nico
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